Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gemäß EDL-G
Ist Ihr Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet oder steht das nächste Wiederholungsaudit an? Wir führen Ihr Energieaudit nach den gesetzlichen Anforderungen des EDL-G und der DIN EN 16247-1 strukturiert und praxisnah durch.
Von der Erfassung und Bewertung Ihrer Energieverbräuche über die Vor-Ort-Untersuchung relevanter Standorte, Anlagen und Prozesse bis zum Energieauditbericht identifizieren wir konkrete Energieeinsparpotenziale und bewerten geeignete Effizienzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation als Grundlage für die Erfüllung Ihrer Energieauditpflicht und die erforderliche Meldung gegenüber dem BAFA.
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Nils Kaffanke
BAFA-registrierter Energieauditor
Umwelt- und Energieauditor
(DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001)
Energieaudit nach EDL-G: Pflicht erfüllen und Potenziale nutzen

EDL-G-Anforderungen strukturiert erfüllen
Wir führen Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 entsprechend den Anforderungen des EDL-G durch. Energieverbräuche, relevante Standorte, Anlagen und Prozesse werden systematisch untersucht und nachvollziehbar dokumentiert.

Energieverbrauch transparent machen
Wir analysieren, wo und wofür Energie in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird. Wesentliche Energieverbraucher werden sichtbar und bilden die Grundlage, um konkrete Energieeinsparpotenziale gezielt zu identifizieren.

Einsparpotenziale wirtschaftlich bewerten
Wir identifizieren geeignete Energieeffizienzmaßnahmen und bewerten deren wirtschaftliches Potenzial. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage, um sinnvolle Maßnahmen und Investitionen gezielt zu priorisieren.

Dokumentation für BAFA und Nachweisführung
Sie erhalten einen strukturierten Energieauditbericht mit den wesentlichen Energiedaten und identifizierten Effizienzmaßnahmen. Damit stehen Ihnen die erforderlichen Informationen für Ihre Nachweisführung und die elektronische Erklärung gegenüber dem BAFA zur Verfügung.
So läuft Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab

1. Auftaktgespräch & Auditplanung
Wir klären gemeinsam den Umfang Ihres Energieaudits nach DIN EN 16247-1, zu auditierende Standorte, vorhandene Energiedaten und die Anforderungen nach EDL-G. Auf dieser Grundlage planen wir den Ablauf Ihres Energieaudits strukturiert und praxisnah.

2. Energiedaten & Vor-Ort-Analyse
Wir erfassen und analysieren Ihre Energieverbräuche, Energieträger und wesentlichen Energieverbraucher. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung prüfen wir relevante Gebäude, Anlagen und Prozesse, um den Energieverbrauch Ihres Unternehmens belastbar zu bewerten.

3. Energieeinsparpotenziale & Wirtschaftlichkeit
Auf Basis der Analyse identifizieren wir konkrete Energieeinsparpotenziale und geeignete Energieeffizienzmaßnahmen. Diese bewerten wir hinsichtlich Energieeinsparung, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, damit Sie sinnvolle Maßnahmen gezielt priorisieren können.

4. Energieauditbericht & BAFA-Nachweis
Sie erhalten einen strukturierten Energieauditbericht mit den wesentlichen Energiedaten, den identifizierten Effizienzmaßnahmen und den Ergebnissen des Energieaudits. Damit verfügen Sie über eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre interne Entscheidung und die erforderlichen Angaben zur BAFA-Meldung.
Warum auditcert für Ihr Energieaudit?
1. Persönlich durch einen BAFA-registrierten Energieauditor
Sie erhalten einen festen Ansprechpartner für Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Von der Vorbereitung über die Vor-Ort-Analyse bis zum Energieauditbericht begleite ich Ihr Unternehmen persönlich, strukturiert und entsprechend den Anforderungen des EDL-G.
2. Praxisnahe Analyse statt Standardbericht
Wir betrachten Ihre tatsächlichen Energieverbräuche, Anlagen und betrieblichen Prozesse. Ziel ist nicht nur die formale Erfüllung der Energieauditpflicht, sondern die Identifikation konkreter und für Ihr Unternehmen sinnvoller Energieeffizienzmaßnahmen.
3. Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt
Identifizierte Energieeinsparpotenziale werden nicht isoliert betrachtet. Wir bewerten geeignete Maßnahmen hinsichtlich Energieeinsparung, Investitionsbedarf und Wirtschaftlichkeit, damit Sie belastbare Entscheidungsgrundlagen für mögliche Investitionen erhalten.
4. Energie- und Managementsystemkompetenz
Sie profitieren von Erfahrung aus Energieaudits sowie aus der Auditierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und DIN EN ISO 14001. Dadurch betrachten wir Energieverbrauch, Prozesse und Managementstrukturen im betrieblichen Gesamtzusammenhang.
Häufige Fragen zur EMAS-Beratung & Implementierung
1. Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung der Energieverbräuche eines Unternehmens. Dabei werden Energiedaten, wesentliche Energieverbraucher, Gebäude, Anlagen und betriebliche Prozesse analysiert. Ziel ist es, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren, geeignete Energieeffizienzmaßnahmen abzuleiten und deren Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Das Energieaudit nach EDL-G muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.
2. Welche Unternehmen sind nach dem EDL-G zum Energieaudit verpflichtet?
Die Energieauditpflicht nach EDL-G betrifft grundsätzlich Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der europäischen KMU-Definition gelten. Das Energieaudit ist mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh pro Jahr gilt eine vereinfachte Regelung. Bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sind zusätzlich die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes an ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu berücksichtigen.
3. Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Die Kosten eines Energieaudits lassen sich nicht sinnvoll pauschal festlegen. Sie richten sich insbesondere nach Anzahl und Struktur der Standorte, den Energieverbräuchen, der Komplexität der Anlagen und Prozesse sowie dem erforderlichen Vor-Ort-Aufwand.
Für die Angebotserstellung benötigen wir deshalb zunächst eine Energieliste mit den relevanten Standorten und deren Energieverbräuchen. Auf dieser Grundlage bestimmen wir gemeinsam den erforderlichen Auditumfang und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
4. Wie werden bei mehreren Standorten die zu auditierenden Standorte ausgewählt?
Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wird zunächst der Gesamtenergieverbrauch betrachtet. Die Planung des Energieaudits erfolgt energieverbrauchsorientiert und muss so repräsentativ sein, dass ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz des Unternehmens entsteht. Mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs müssen im Energieaudit untersucht werden. Bei geeigneten und vergleichbaren Standorten kann auch ein Multi-Site-Verfahren berücksichtigt werden.
Grundlage unserer Auditplanung ist deshalb eine Energieliste, aus der Standorte, Energieträger und Energieverbräuche nachvollziehbar hervorgehen.
5. Welche Unterlagen werden für ein Energieaudit benötigt?
Zu Beginn benötigen wir insbesondere eine Übersicht der Standorte und Energieträger sowie aktuelle und nachvollziehbare Energiedaten. Dazu können beispielsweise Strom-, Gas-, Wärme- und Kraftstoffverbräuche, Abrechnungen, Lastgänge, Anlageninformationen und bereits vorhandene Energieauswertungen gehören.
Welche Daten im konkreten Fall erforderlich sind, klären wir mit Ihnen im Auftaktgespräch. Das EDL-G verlangt, dass das Energieaudit auf aktuellen und belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basiert.
6. Wie oft muss ein Energieaudit nach EDL-G durchgeführt werden?
Nach Abschluss des ersten Energieaudits muss grundsätzlich mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchgeführt werden. Entscheidend für die Frist ist der Zeitpunkt der Beendigung des vorherigen Energieaudits.
7. Was muss nach dem Energieaudit an das BAFA gemeldet werden?
Grundsätzlich müssen Unternehmen spätestens zwei Monate nach Durchführung des Energieaudits bestimmte Angaben elektronisch gegenüber dem BAFA erklären. Dazu gehören unter anderem der Gesamtenergieverbrauch, die Energiekosten, Angaben zum Energieauditor sowie die identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich Investitionskosten und erwarteter Energieeinsparungen.
Wir stellen Ihnen die für die Nachweisführung erforderlichen Informationen aus dem Energieaudit strukturiert zur Verfügung.
8. Ist trotz ISO 50001 oder EMAS ein Energieaudit nach EDL-G erforderlich?
Unternehmen können von der Energieauditpflicht nach EDL-G freigestellt sein, wenn sie ein entsprechendes Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben beziehungsweise die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung eines solchen Systems erfüllen.
Ob eine Befreiung im konkreten Fall greift, sollte anhand des aktuellen Systemstatus und der gesetzlichen Anforderungen geprüft werden.

