Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV
Sie möchten Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen oder benötigen die regelmäßige Überprüfung Ihrer bestehenden Zertifizierung? Wir führen Zertifizierungen von Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 56 KrWG und EfbV durch und begleiten Sie von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Zertifizierung.
Im Rahmen der Zertifizierung prüfen wir die für Ihren Betrieb relevanten Anforderungen an Organisation, Verantwortlichkeiten, Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde sowie die betriebliche Dokumentation. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Tätigkeiten und Standorte Ihres Unternehmens und sorgen für einen strukturierten, transparenten Zertifizierungsprozess.
📞 Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erfüllen muss, welche Unterlagen benötigt werden oder wie der Ablauf der Zertifizierung aussieht? Rufen Sie mich direkt an – ich kläre Zertifizierungsumfang und nächste Schritte persönlich und unverbindlich mit Ihnen.
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Timo Riehl
Zugelassener Umweltgutachter DE-V-0372
Sachverständiger gemäß EfbV
Leiter der technischen Überwachungsorganiation
Vorteile der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Wegfall der Erlaubnispflicht
Für zertifizierte Tätigkeiten wie Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle entfällt die Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 3 KrWG. Die Anzeigepflicht nach § 53 KrWG bleibt bestehen.

Erleichterungen bei Entsorgungsnachweisen
Nach § 7 NachwV kann bei entsprechend zertifizierten Entsorgungsanlagen die behördliche Bestätigung von Entsorgungsnachweisen entfallen. Das vereinfacht die Abwicklung gefährlicher Abfälle.

Vorteile bei Ausschreibungen
Die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG dokumentiert die Erfüllung gesetzlicher Fachbetriebsanforderungen. Sie kann bei Ausschreibungen und der Auswahl von Entsorgungsdienstleistern ein wichtiges Kriterium sein.

Anerkanntes Überwachungszeichen
Nach § 56 Abs. 4 KrWG dürfen zertifizierte Betriebe das entsprechende Überwachungszeichen für ihre zertifizierten Tätigkeiten führen und damit ihre Qualifikation sichtbar nachweisen.
So läuft Ihre Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV ab

1. Erstgespräch & Zertifizierungsplanung
Wir klären gemeinsam, welche Tätigkeiten, Standorte und Abfallarten zertifiziert werden sollen. Auf dieser Grundlage stimmen wir den Zertifizierungsumfang nach § 56 KrWG und EfbV strukturiert mit Ihnen ab.

2. Prüfung der Unterlagen & betrieblichen Voraussetzungen
Wir prüfen die relevanten Unterlagen, Verantwortlichkeiten und betrieblichen Abläufe. Dazu gehören insbesondere Anforderungen an Organisation, Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde gemäß EfbV.

3. Vor-Ort-Prüfung & Bewertung
Im Rahmen der Überprüfung betrachten wir die praktischen Abläufe in Ihrem Unternehmen sowie die Umsetzung der rechtlichen und betrieblichen Anforderungen. So schaffen wir eine belastbare Grundlage für die Zertifizierungsentscheidung.

4. Zertifikat & Überwachungsnachweis
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für die geprüften Tätigkeiten und Standorte. Damit weisen Sie die Erfüllung der Anforderungen nach § 56 KrWG und EfbV offiziell nach.
Bereit für Ihre Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb?
Sie möchten klären, welche Tätigkeiten und Standorte zertifiziert werden können oder welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen nach EfbV erfüllen muss? Wir prüfen gemeinsam Ihren Zertifizierungsumfang und besprechen die nächsten Schritte – persönlich und unverbindlich.
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1. Persönliche Betreuung
Sie erhalten einen festen Ansprechpartner für Ihre EfbV-Zertifizierung. Von der ersten Abstimmung über die Vor-Ort-Prüfung bis zur Ausstellung des Zertifikats begleiten wir Sie persönlich, strukturiert und mit klarer Kommunikation.
2. Praxisnahe Zertifizierung
Wir berücksichtigen die tatsächlichen Tätigkeiten, Standorte und betrieblichen Abläufe Ihres Unternehmens. Die Überprüfung erfolgt anhand der Anforderungen gemäß § 56 KrWG und EfbV – nachvollziehbar, praxisorientiert und ohne unnötige Bürokratie.
3. Fachliche Kompetenz
Mit zugelassenen Sachverständigen und fundierten Kenntnissen im Abfallrecht prüfen wir die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Sie profitieren von einer fachlich fundierten und unabhängigen Zertifizierung.
4. Planungssicherheit
Ob Erstzertifizierung oder jährliche Überwachungsprüfung: Wir stimmen den Prüfungsumfang und die Termine frühzeitig mit Ihnen ab. So erhalten Sie einen transparenten Ablauf und können notwendige Ressourcen rechtzeitig einplanen.
Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und EDL-G
1. Was ist eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV?
Mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG und EfbV weisen Unternehmen nach, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an Organisation, Ausstattung, Zuverlässigkeit sowie Fach- und Sachkunde für ihre zertifizierten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten erfüllen. Die Zertifizierung erfolgt durch eine technische Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft.
2. Welche Unternehmen können sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen?
Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, mit ihnen handeln oder makeln, können sich für entsprechende Tätigkeiten zertifizieren lassen. Voraussetzung ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 56 KrWG und EfbV. Die Zertifizierung kann auf bestimmte Tätigkeiten, Standorte und Abfallarten begrenzt werden.
3. Was kostet eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb?
Die Kosten hängen insbesondere von der Anzahl der Standorte, den zu zertifizierenden Tätigkeiten, den Abfallarten und dem erforderlichen Prüfungsumfang ab. Nach einer ersten Abstimmung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Erstzertifizierung oder jährliche Überwachungsprüfung.
4. Welche Unterlagen werden für die EfbV-Zertifizierung benötigt?
Benötigt werden unter anderem Angaben zur Betriebsorganisation, behördliche Genehmigungen, Fachkundenachweise, Versicherungsnachweise, das Betriebstagebuch sowie Unterlagen zu den betrieblichen Abläufen. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, richtet sich nach den Tätigkeiten und Anforderungen gemäß §§ 3–10 EfbV.
5. Wie läuft die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ab?
Zunächst werden Zertifizierungsumfang und betriebliche Voraussetzungen abgestimmt. Anschließend erfolgen die Prüfung der relevanten Unterlagen und eine Vor-Ort-Überprüfung durch einen Sachverständigen gemäß § 22 EfbV. Bei Erfüllung aller Anforderungen wird das Entsorgungsfachbetriebezertifikat ausgestellt.
6. Wie oft muss eine EfbV-Zertifizierung erneuert werden?
Die Voraussetzungen werden gemäß § 56 Abs. 3 KrWG mindestens jährlich überprüft. Das Zertifikat darf eine Gültigkeitsdauer von höchstens 18 Monaten haben. Die regelmäßige Überwachung erfolgt nach § 22 EfbV und umfasst grundsätzlich eine Vor-Ort-Prüfung an jedem zertifizierten Standort.
7. Welche gesetzlichen Vorteile bietet die Zertifizierung?
Entsorgungsfachbetriebe profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von abfallrechtlichen Privilegien. Dazu gehören die Befreiung von der Erlaubnispflicht für entsprechend zertifizierte Tätigkeiten nach § 54 Abs. 3 KrWG sowie Erleichterungen im Entsorgungsnachweisverfahren gemäß § 7 NachwV.
8. Können auch einzelne Tätigkeiten oder Standorte zertifiziert werden?
Ja. Eine Zertifizierung kann gemäß § 24 EfbV auf bestimmte Betriebsteile und Tätigkeiten beschränkt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der konkrete Zertifizierungsumfang wird nach § 56 Abs. 3 KrWG im Zertifikat festgelegt und umfasst die jeweiligen Tätigkeiten, Standorte, Anlagen und Abfallarten.

