Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gemäß EDL-G

Ist Ihr Unternehmen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zu einem Energieaudit verpflichtet oder steht Ihr nächstes Wiederholungsaudit an? Wir führen Energieaudits für Unternehmen nach DIN EN 16247-1 strukturiert, praxisnah und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch.

Wir analysieren Ihre Energiedaten, relevante Standorte, Gebäude, Anlagen und Prozesse, identifizieren konkrete Energieeinsparpotenziale und bewerten geeignete Energieeffizienzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Energieauditbericht als Grundlage für die Erfüllung Ihrer Energieauditpflicht und die erforderlichen Angaben gegenüber dem BAFA.

📞 Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen energieauditpflichtig ist, welche Standorte in das Audit einbezogen werden oder wann Ihr nächstes Energieaudit fällig ist? Rufen Sie mich direkt an – ich kläre Auditumfang und nächste Schritte persönlich und unverbindlich mit Ihnen.

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EMAS-Beratung und Implementierung bis zur Validierungsreife

Nils Kaffanke

BAFA-registrierter Energieaudit
Umwelt- und Energieauditor
(DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001)

Vorteile von EMAS für Ihr Unternehmen

EDL-G-Anforderungen strukturiert erfüllen

Wir führen Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 entsprechend den Anforderungen des EDL-G durch. Energieverbräuche, relevante Standorte, Anlagen und Prozesse werden systematisch untersucht und nachvollziehbar dokumentiert.

Energieverbrauch transparent machen

Wir analysieren, wo und wofür Energie in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird. Wesentliche Energieverbraucher werden sichtbar und bilden die Grundlage, um konkrete Energieeinsparpotenziale gezielt zu identifizieren.

Einsparpotenziale wirtschaftlich bewerten

Wir identifizieren geeignete Energieeffizienzmaßnahmen und bewerten deren wirtschaftliches Potenzial. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage, um sinnvolle Maßnahmen und Investitionen gezielt zu priorisieren.

Dokumentation für BAFA und Nachweisführung

Sie erhalten einen strukturierten Energieauditbericht mit den wesentlichen Energiedaten und identifizierten Effizienzmaßnahmen. Damit stehen Ihnen die erforderlichen Informationen für Ihre Nachweisführung und die elektronische Erklärung gegenüber dem BAFA zur Verfügung.

So läuft Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab

1. Auftaktgespräch & Auditplanung

Wir klären gemeinsam den Umfang Ihres Energieaudits nach DIN EN 16247-1, zu auditierende Standorte, vorhandene Energiedaten und die Anforderungen nach EDL-G. Auf dieser Grundlage planen wir den Ablauf Ihres Energieaudits strukturiert und praxisnah.

2. Energiedaten & Vor-Ort-Analyse

Wir erfassen und analysieren Ihre Energieverbräuche, Energieträger und wesentlichen Energieverbraucher. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung prüfen wir relevante Gebäude, Anlagen und Prozesse, um den Energieverbrauch Ihres Unternehmens belastbar zu bewerten.

3. Energieeinsparpotenziale & Wirtschaftlichkeit

Auf Basis der Analyse identifizieren wir konkrete Energieeinsparpotenziale und geeignete Energieeffizienzmaßnahmen. Diese bewerten wir hinsichtlich Energieeinsparung, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, damit Sie sinnvolle Maßnahmen gezielt priorisieren können.

4. Energieauditbericht & BAFA-Nachweis

Sie erhalten einen strukturierten Energieauditbericht mit den wesentlichen Energiedaten, den identifizierten Effizienzmaßnahmen und den Ergebnissen des Energieaudits. Damit verfügen Sie über eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre interne Entscheidung und die erforderlichen Angaben zur BAFA-Meldung.

Bereit für Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Sie möchten klären, ob Ihr Unternehmen nach EDL-G energieauditpflichtig ist, welche Standorte berücksichtigt werden müssen oder wann Ihr nächstes Wiederholungsaudit ansteht? Wir prüfen gemeinsam Ihren Auditumfang und besprechen die nächsten Schritte – persönlich und unverbindlich.

Warum auditcert für Ihre EMAS-Einführung?

1. 🛠️Persönliche Auditdurchführung

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und einen BAFA-registrierten Energieauditor für Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Von der Vorbereitung über die Vor-Ort-Analyse bis zum Energieauditbericht begleite ich Ihr Unternehmen persönlich, strukturiert und entsprechend den Anforderungen des EDL-G.

2. 📋 Praxisnahe Energieanalyse

Wir betrachten Ihre tatsächlichen Energieverbräuche, Anlagen und betrieblichen Prozesse. Ziel ist nicht nur die formale Erfüllung der Energieauditpflicht, sondern die Identifikation konkreter und für Ihr Unternehmen sinnvoller Energieeffizienzmaßnahmen.

3. 🔍 Wirtschaftlichkeit im Fokus

Identifizierte Energieeinsparpotenziale werden nicht isoliert betrachtet. Wir bewerten geeignete Maßnahmen hinsichtlich Energieeinsparung, Investitionsbedarf und Wirtschaftlichkeit, damit Sie belastbare Entscheidungsgrundlagen für mögliche Investitionen erhalten.

4. 🎯 Energie- & Managementsystemkompetenz

Sie profitieren von Erfahrung aus Energieaudits sowie aus der Auditierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und DIN EN ISO 14001. Dadurch betrachten wir Energieverbrauch, Prozesse und Managementstrukturen im betrieblichen Gesamtzusammenhang.

Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und EDL-G

1. Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung der Energieverbräuche eines Unternehmens. Dabei werden Energiedaten, wesentliche Energieverbraucher, Gebäude, Anlagen und betriebliche Prozesse analysiert. Ziel ist es, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren, geeignete Energieeffizienzmaßnahmen abzuleiten und deren Wirtschaftlichkeit zu bewerten.

2. Welche Unternehmen sind nach dem EDL-G zum Energieaudit verpflichtet?

Die Energieauditpflicht nach EDL-G betrifft grundsätzlich Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der europäischen KMU-Definition gelten. Das Energieaudit ist grundsätzlich mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Für Unternehmen mit geringem Gesamtenergieverbrauch gelten besondere gesetzliche Regelungen.

3. Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Die Kosten eines Energieaudits lassen sich nicht sinnvoll pauschal festlegen. Sie richten sich insbesondere nach Anzahl und Struktur der Standorte, den Energieverbräuchen, der Komplexität der Anlagen und Prozesse sowie dem erforderlichen Vor-Ort-Aufwand.

Für die Angebotserstellung benötigen wir deshalb zunächst eine Energieliste mit den relevanten Standorten und deren Energieverbräuchen. Auf dieser Grundlage bestimmen wir den erforderlichen Auditumfang und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

4. Wie werden bei mehreren Standorten die zu auditierenden Standorte ausgewählt?

Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wird zunächst die Standortstruktur und der jeweilige Energieverbrauch betrachtet. Die Auditplanung erfolgt energieverbrauchsorientiert und repräsentativ. Bei geeigneten und vergleichbaren Standorten kann eine Multi-Site-Betrachtung berücksichtigt werden.

Grundlage unserer Auditplanung ist deshalb eine Energieliste, aus der Standorte, Energieträger und Energieverbräuche nachvollziehbar hervorgehen.

5. Welche Unterlagen werden für ein Energieaudit benötigt?

Zu Beginn benötigen wir insbesondere eine Übersicht der Standorte und Energieträger sowie aktuelle und nachvollziehbare Energiedaten. Dazu können beispielsweise Strom-, Gas-, Wärme- und Kraftstoffverbräuche, Abrechnungen, Lastgänge, Anlageninformationen und bereits vorhandene Energieauswertungen gehören.

Welche Daten im konkreten Fall erforderlich sind, klären wir mit Ihnen im Auftaktgespräch.

6. Wie oft muss ein Energieaudit nach EDL-G durchgeführt werden?

Ein verpflichtendes Energieaudit nach EDL-G muss grundsätzlich mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Steht Ihr nächstes Wiederholungsaudit an, prüfen wir gemeinsam den bestehenden Auditstand und planen den erforderlichen Umfang des neuen Energieaudits.

7. Was muss nach dem Energieaudit an das BAFA gemeldet werden?

Nach Durchführung des Energieaudits sind bestimmte Angaben elektronisch gegenüber dem BAFA zu erklären. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Energieverbrauch, zu Energiekosten, zum Energieauditor sowie zu identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen und deren Einsparpotenzialen.

Wir stellen Ihnen die für die Nachweisführung erforderlichen Informationen aus dem Energieaudit strukturiert zur Verfügung.

8. Ist trotz ISO 50001 oder EMAS ein Energieaudit nach EDL-G erforderlich?

Ein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem kann Auswirkungen auf die Energieauditpflicht nach EDL-G haben. Insbesondere zertifizierte Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 und registrierte Umweltmanagementsysteme nach EMAS können eine Alternative zum regelmäßig durchzuführenden Energieaudit darstellen.

Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, prüfen wir anhand Ihres bestehenden Managementsystems und Ihrer Unternehmenssituation.

9. Was kostet eine EMAS-Beratung und Implementierung?

Die Kosten hängen insbesondere von Unternehmensgröße, Anzahl und Struktur der Standorte, vorhandenen Managementsystemen sowie dem bestehenden Umsetzungsstand ab. Im Rahmen eines ersten Gesprächs beziehungsweise einer Gap-Analyse lässt sich der konkrete Unterstützungsbedarf eingrenzen und daraus ein belastbarer Projektumfang ableiten.